Die aktuelle Gesetzeslage läßt es nicht zu, dass medizinische Trainingstherapeuten selbständig arbeiten dürfen. Die Regelung für medizinische Trainingstherapeuten (MABG § 29) besagt, dass die Ausübung des Berufes und Führung des Titels nur im Anstellungsverhältnis mit Krankenanstalten, mit ärztlicher Leitung, mit freiberuflich tätigen Ärzten und Physiotherapeuten möglich macht.
Die Ausbildung und Qualifikation läßt die selbständige Ausübung und Abrechnung mit Versicherungsträgern zu!
Daher BITTEN wir um Ihre Unterstützung und um Unterzeichnung der entsprechenden
Petition „Selbstständigkeit für medizinische Trainingstherapeuten“
Vielen DANK!
Ihr weekly-Team mit seinen Trainingstherapeuten